Wir haben eine Anfrage an die Bezirksverwaltung gestellt, um zu erfahren, was sie tut, um den Einwohnerantrag umzusetzen. Schließlich ist er angenomen worden und unsere Anliegen sind so zum Auftrag der BVV geworden. Und: Was tut die Bezirksverwaltung? NICHTS. Verantwortlich für die Antwort, die wir bekommen haben, zeichnet Florian Schmidt, der uns ganz offensichtlich missverstehen möchte und sich auf Juristisches zurückzieht: der Bezirk habe keine rechtliche Handhabe, das Bauverfahren wieder an sich zu ziehen und er sei nicht zuständig für die Flüchtlingsunterbringung in der Stadt. Das war uns bekannt und ist keine Antwort auf unsere Frage. Sein Auftrag ist ein politischer und wir wollten wissen: Was hat die Bezirksverwaltung politisch unternommen um a) das Bauvorhaben zurückzubekommen und b) die Unterbringungspolitik des Senats zu ändern.
Wir haben außerdem nach der Einleitung eines neuen Bebauungsplan für das gesamte Gelände gefragt, denn der wäre die Voraussetzung dafür, mit dem Senat über die Rückgabe des Verfahrens zu verhandeln. Schmidt antwortet, dass es einen B-Plan von 1992 gäbe, der aber keine Wohnbebauung vorsieht, so als sei das in Stein gemeißelt. Es wirkt so, als habe die Bezirksverwaltung niemals ernsthaft vorgehabt, auf dem Gelände eine Mischnutzung bzw. ein gemischtes Wohnen von Geflüchteten und anderen Mieter*innen zu realisieren, so wie es Monika Herrmann Anfang 2018 zugesichert hatte und wie es während der verschiedenen Planungsrunden immer wieder diskutiert wurde. Man fragt sich, warum sich die Bezirksverordneten überhaupt mit der Sache befasst haben, wenn sich die Verwaltung nicht zuständig fühlt.