Informationsblatt der Nachbarschaftsinitiative Ratiborstraße und Umgebung

Auf dem Areal Ratiborstraße 14, dem sogenannten Dreiländereck an Spree- und Landwehrkanal, sollen Geflüchtete untergebracht werden. Dafür will der Senat das Gelände vom Bund, dem es derzeit gehört, kaufen. Wir finden es gut, dass das Gelände vom Land erworben wird und nicht meistbietend an Immobilienspekulanten verkauft wird. Wir finden es gut, dass in unserem Kiez Wohnraum für Flüchtlinge geschaffen wird. Und wir fordern: KEINE VERDRÄNGUNG – WOHNEN STATT UNTERBRINGUNG – BAUMSCHUTZ und ERHALT DER ÖFFENTLICHEN GRÜNFLÄCHEN

Keine Verdrängung – Baumschutz und Erhalt der öffentlichen Grünflächen

Das Areal wird seit Jahrzehnten von Handwerksbetrieben genutzt. Es gibt darauf einen Wagenplatz, eine Kita und den Biergarten »Jockel«. Die öffentlichen Grünflächen zum Wasser hin will der Bezirk erwerben, entsprechende Verträge sind aber noch nicht geschlossen. Auf dem Areal selbst stehen viele alte Bäume, insbesondere eine 140-jährige Ulme, die es zu schützen gilt.

Die Pachtverträge der Nutzer*innen laufen bis Ende 2020. Danach hängt ihr Fortbestehen davon ab, ob das Gelände dauerhaft vor weiterem Verkauf geschützt wird und wie hoch die Pacht sein wird. Die Nutzer*innen haben inzwischen eine Genossenschaft in Gründung.

2013 wurde das Gelände vom Wasserschutzamt auf die BImA (Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten) übertragen, die es dann meistbietend verkaufen sollte. Es entstand eine Initiative gegen den Verkauf und gegen eine Bebauung. Lange tat sich nichts, bis im April 2018 die neuen Pläne bekannt wurden. Seitdem arbeiten die Nutzer*innen an Vorschlägen für eine Mischnutzung und legten sie im Herbst vor. Anschließend gab es eine Bürgerinformationsveranstaltung, viele Gespräche und Runde Tische mit verschiedensten Akteuren und Entscheidungsträger*innen. Die Nachbarschaftsinitiative gründete und beteiligte sich. Seit Anfang des Jahres liegt eine Machbarkeitsstudie vor, die von einem Planungsbüro mit den NutzerInnen erarbeitet wurde. Auch Belange, die aus der Nachbarschaft vorgebracht wurden, sind darin teilweise berücksichtigt. Allein: die Empfehlungen in der Studie scheinen wenig zu interessieren.

Der Senat für Finanzen hat über alle beteiligten Köpfe hinweg entschieden, dass das gesamte Areal an die Berlinovo Grundstücksentwicklungs GmbH (BGG) geht, statt als Sondervermögen (SODA) dauerhaft dem Markt entzogen zu werden. Der Senat hat außerdem entschieden, mit Sonderbaurecht zu bauen. Das bedeutet: beschleunigtes Verfahren ohne Bürgerbeteiligung und mit abgesenkten Standards für z.B. Lärmschutz und Umweltverträglichkeit. Wir dagegen fordern ein Verfahren mit normalem Bebauungsplan und Bürgerbeteiligung.

Wohnen für Geflüchtete statt Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften

Nach dem Willen von Senatorin Breitenbach soll eine Gemeinschaftsunterkunft der Kategorie GU3 entstehen. Diese ist vorgesehen für Asylsuchende, die schon länger in Berlin leben. Nach Berliner Gesetzeslage könnten sie in reguläre Wohnungen ziehen, denn in Berlin können sich Asylsuchende nach den ersten 6 Monaten, die sie einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen, eine eigene Wohnung suchen. Weil es keine gibt, wird die Verweildauer in den Gemeinschaftsunterkünften immer länger. Es fehlen also Wohnungen, damit Schutzsuchende endlich aus dem Provisorium herauskommen. Und was macht der Senat? Er will neue Gemeinschaftsunterkünfte bauen für den Übergang in Wohnungen, die es nicht gibt. Das ist absurd!

Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften bedeutet:

  • große Enge für Familien, und für Einzelpersonen zusätzlich der Entzug von Privat- und Intimsphäre durch die Doppelbelegung von Zimmern
  • stark eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
  • keine Mieterrechte
  • eine Betreiberfirma mit Wachschutz
  • und unter Umständen eine Einzäunung

Das lehnen wir entschieden ab. Neue Übergangslösungen sind Sackgassen. Wir fordern den Bau von Sozialwohnungen mit einem verbindlich festgelegten Kontingent für Geflüchtete mit vollen Mieterrechten.

Wir fordern ein langfristiges Nutzungskonzept ohne Verdrängung . Eine spätere Umwandlung des Areals in Raum für „Luxuswohnungen durch die Hintertür“ muss auf Dauer ausgeschlossen werden.