Auch im Sozialausschuss haben wir noch mal Redebeitrag gehalten, der auf die Themen des Ausschusses zugeschnitten war. Der Einwohnerantrag wurde nur debattiert, nicht abgestimmt. Der Ausschuss ist federführend, das heißt, er entscheidet abschließend, nach Abgabe des Votums der anderen Ausschüsse. Das wird am 20. November sein. Wir haben Ähnliches vorgetragen, wie am Vortag, erweitert um ein sozialrechtliches Argument für den Bau von Sozialwohnungen statt einer weiteren Gemeinschaftsunterkunft:

Das Argument hat ein besonderes Gewicht durch die Tatsache, dass 50% der Menschen, die derzeit in Gemeinschaftsunterkunft (GU) leben müssen, Flüchtlinge sind, die das Asylverfahren bereits hinter sich haben. Mangels Mietwohnungen und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit bleiben sie aber in den GU, bzw. werden in die neu gebauten eingewiesen und zwar zu den gleichen beengten Bedingungen. Es gäbe in den existierenden Gemeinschaftsunterkünften genug Platz, um alle Tempohomes und Pensionen leer zu ziehen, wenn diejenigen, für die die GU gar nicht mehr vorgesehen ist, ausziehen könnten. Unsere sozialrechtliche Argumentation an diesem Punkt:

„Der Staat hat eine Präventionspflicht. Das Gesetz regelt, dass Mietschulden zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von den Sozialämtern übernommen werden sollen. Daraus leitet der renommierte „Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge“ eine staatliche Präventionspflicht gegen Obdachlosigkeit ab. Das heißt, dass überall dort, wo anstelle von Notunterkünften Wohnraum geschaffen werden kann, dies im Sinne der Vermeidung von Obdachlosigkeit zu tun ist.

Asylsuchende sind bei Einreise und Aufnahme de facto obdachlos und werden in Erstaufnahme-einrichtungen mit dem Standard einer Notunterkunft untergebracht. Danach gilt: Die Beseitigung von Obdachlosigkeit muss, so heißt es im Sozialgesetz, die „nachhaltige Einmündung der Betroffenen in ortsübliche Wohnmöglichkeiten“ zum Ziel haben. Deshalb muss nach der Notunterkunft eine Wohnung nach SGB II oder XII kommen und nicht eine weitere Gemeinschaftsunterkunft. Auch das spricht für unsere Forderung, Sozialwohnungen zu bauen.“

Die Angabe, dass 50% der BewohnerInnen bereits einen Schutzstatus haben, stammt aus der ganz frischen Antwort des LAF auf eine parlamentarische Anfrage von Bettina Jarasch, die demnächst auf dieser Seite verlinkt wird.