Wer an die Verantwortlichen schreibt, bekommt oft die Auskunft, der Bauantrag sei mit den Nutzer- und mit Anwohner*innen abgestimmt worden. So steht es auch im Bauantrag. Das ist falsch und leider nicht die einzige strategisch eingesetzte Falschbehauptung, mit der wir im Laufe des Verfahrens konfrontiert wurden. Dazu hier ein Scheiben von uns an den Senat für Finanzen und weiter unten ein Auszug aus dem Protokoll der fraglichen Sitzung sowie unsere Position, die wir der später eingeschalteten Moderationsgesellschaft zu Protokoll gegeben haben.

Unser Schreiben vom 2.11.:

Sehr geehrter Herr … , Sie behaupten in Ihrer Antwort auf das Schreiben einer Anwohnerin, „der jetzt gewählte Standort stellte am Ende des Prozesses den gemeinsamen Nenner aller Akteure dar“, und unterstellen, dass die Anwohnerschaft daran beteiligt gewesen wäre. Dies wird auch von der BGG im Bauantrag behauptet. DAS IST FALSCH und wir bitten Sie, diese Behauptung in Zukunft zu unterlassen. An der fraglichen Werkstattsitzung, in der die BGG den Bauplatz festlegte, hat aus Protest gegen das Verfahren keine AnwohnerIn teilgenommen. Das können Sie gerne auch der Anwesenheitsliste der BGG entnehmen. Die Nachbarschaftsinitiative spricht sich zusammen mit über 1300 UnterzeichnerInnen gegen das Verfahren und den so gefundenen Standort aus. Strategische Falschbehauptungen dieser und anderer Art, mit denen wir laufend konfrontiert werden, sind nicht nur ärgerlich, sie ermüden und zerstören letztendlich demokratisches Engagement
MfG Nachbarschaftsinitiative Ratiborstraße und Umgebung

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Wir fordern: Echte Bürgerbeteiligung statt Sonderbaurecht

Im Protokoll der Sitzung vom 12. Juni, in der die Entscheidung fiel, auf dem Wagenplatz zu bauen, steht richtig: „Nachbarschaft: hat sich aus Protesten aus dem Prozess zurückgezogen.“

Wir haben auch an den weiteren Sitzungen nicht teilgenommen. Stattdessen haben wir den Einwohnerantrag formuliert und dafür Unterschriften gesammelt. Ende September schaltete die BGG wegen anhaltender Unstimmigkeiten auch mit den Nutzer*innen eine Moderationsgesellschaft ein. Der gaben wir am 23. September in einem Gespräch mit den Nutzer*innen und uns u.a. zu Protokoll:

  • dass wir das Verfahren, wie es nun unter Leitung des Senats für Integration und Soziales und der BGG stattfindet, ablehnen und uns auch weiterhin nicht beteiligen werden;
  • dass wir uns schon immer aus verschiedenen Gründen gegen die Nutzung des Sonderbaurechts ausgesprochen haben und für eine kleinteilge, angepasste Bebauung mit einem vernünftigen Bebauungsplan;
  • dass wir zusammen mit Flüchtlingsinitiativen Wohnungen für Geflüchtete statt Unterbringung fordern;
  • dass wir außerdem den jetzt gewählten Standort wegen der Dichte des alten Baumbestandes für den schlechtesten überhaupt halten. Wir gehen zusammen mit Fachleuten, mit denen wir im Kontakt sind, davon aus, dass ein massiver und umfangreicher Bau, wie er geplant ist, dort nicht errichtet werden kann, ohne die großen alten Bäume an der Straße zu fällen oder so zu schädigen, dass sie in der Folge später gefällt werden müssen. Das werden wir nicht zulassen;
  • dass wir ein derartiges Gebäude an dieser Stelle stadtplanerisch für eine Katastrophe halten.